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Aktuelles Pohlheim | Allgemein | News

Rückzahlung CORONA – Soforthilfen: Mittelstand wird zum Verlierer der Krise gemacht

25. August 202525. August 2025

Pohlheim, den 22. August 2025
Björn Feuerbach, stellv. Fraktionsvorsitzender der FREIE WÄHLER Pohlheim und
Mitglied im Landesvorstand der FREIE WÄHLER Hessen

„Die aktuellen Rückforderungen der Corona-Soforthilfen sind ein Schlag ins Gesicht für Hessens Mittelstand“, erklärt Björn Feuerbach, stellv. Fraktionsvorsitzender der FREIE WÄHLER Pohlheim und Mitglied im Landesvorstand der FREIE WÄHLER Hessen. „Was zu Beginn der Pandemie noch als unbürokratische und „nicht zurückzahlbare Soforthilfe “ angekündigt wurde, entpuppt sich nun als Bumerang.“
In Hessen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen betroffen, die während der Lockdowns alles darangesetzt haben, ihre Mitarbeiter zu halten und Arbeitsplätze zu sichern. Doch im hessischen Rückmeldeverfahren werden beispielsweise Lohnkosten nicht als Förderfähige Ausgaben anerkannt, obwohl sie für die meisten Betriebe den größten Anteil der Fixkosten ausmachen.

Ein Beispiel von vielen aus Hessen zeigt die Schieflage:
Ein Handwerksbetrieb aus Gießen mit zwei Angestellten und einem Lehrling erhielt die Soforthilfe. Da u.a. Löhne und Gehälter nicht anrechenbar sind, muss der Betrieb nun 10.000 Euro zurückzahlen – obwohl er die Mittel nachweislich in den Betrieb und den Erhalt seiner Mitarbeiter investiert hat.

Björn Feuerbach meint:“ Anstatt den Mittelständlern das Geld aus der Tasche zu ziehen, sollte man lieber damit beginnen, politische Entscheidungsträger für ihre undurchdachten und kostspieligen Ideen zur Rechenschaft zu ziehen.“ und verweist auf die unzähligen Steuergeldverschwendungen, welche u.a. beim Bund der Steuerzahler nachzulesen sind.
Weiterhin fordert Feuerbach:
Anerkennung der Lohnkosten in Hessen – Analog zu den Regelungen anderer Bundesländer. Wer Arbeitsplätze erhält, darf nicht bestraft werden.

Bundeseinheitliche Regelung – Schluss mit dem Flickenteppich! Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen gleiche Bedingungen, egal ob sie in Hessen, Bayern oder NRW tätig sind.

Stundung und Teilerlass – keine sofortige Rückzahlungspflicht. Rückforderungen müssen gestreckt werden können, ein Teil sollte erlassen werden, wenn Betriebe nachweislich Arbeitsplätze gesichert haben.
„Gerade in Zeiten hoher Energiekosten, Fachkräftemangel und allgemeiner wirtschaftlicher Unsicherheit ist es völlig unverantwortlich, den Mittelstand mit solchen Rückforderungen zu belasten“, betont Feuerbach. „Die FREIE WÄHLER fordern eine schnelle Korrektur, damit die Betriebe nicht für ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber ihren Mitarbeitern und der Gesellschaft abgestraft werden.“

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