Hat Pohlheimer Bürgermeister seine Kompetenzen überschritten?
Zelt von TuBa in Holzheim ein Schwarzbau?
Gießener Allgemeine
Stand: 07.08.2025, 16:43 Uhr
Von: Stefan Schaal

Das Zelt ist vor dem Hintergrund des TuBa-Aufstiegs in die Hessenliga entstanden. Ein Verfahren der Bauaufsicht prüft nun das Zelt und die dafür geschaffene Schotterfläche. © Stefan Schaal
Pohlheim (srs). Das Zelt, das der FC Turabdin Babylon (TuBa) Pohlheim vor wenigen Tagen auf dem Sportplatz in Holzheim errichtet hat, ist möglicherweise ein Schwarzbau.
Die Bauaufsicht des Kreises leitet, wie eine Sprecherin auf Nachfrage erklärt, ein Verwaltungs- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, um zu prüfen, ob für die geschotterte Fläche, auf der das VIP-Zelt steht, und gegebenenfalls auch für das Zelt eine – in diesem Fall nicht vorliegende – Baugenehmigung erforderlich war oder ob zumindest Letzteres als »fliegender Bau« eingestuft werden kann. Ein »fliegender Bau« wäre auch ohne Baugenehmigung möglich. Neben den Verantwortlichkeiten werde geprüft, ob eine nachträgliche Genehmigung möglich ist oder eine Beseitigungsverfügung ergehen muss.
»Anhand der vor Ort getroffenen Feststellungen muss davon ausgegangen werden, dass für das Bauvorhaben voraussichtlich eine Baugenehmigung erforderlich gewesen wäre«, erklärt die Sprecherin des Landkreises. Ob ein Zelt als »fliegender Bau« eingestuft werden kann, hängt vor allem von der geplanten Nutzungszeit ab, die üblicherweise drei Monate nicht überschreiten darf. Außerdem benötigen »fliegende Bauten« eine Ausführungsgenehmigung und sind der Bauaufsicht mindestens drei Werktage vor Inbetriebnahme anzuzeigen. Eine solche Anzeige sei bei der Bauaufsicht nicht eingegangen.
Der TuBa-Vorsitzende Aziz Kartal hat erklärt, man habe sich »rechtzeitig und verantwortungsvoll um die nötigen Genehmigungen und Absprachen bemüht«. Pohlheims Bürgermeister Ruck hatte zuvor versichert, die Arbeiten in Holzheim seien mit der Stadt abgesprochen gewesen.
Die Bauaufsicht betont, die Stadt Pohlheim sei weder zuständige Bauaufsichtsbehörde noch zuständig für die Entgegennahme der Anzeige »fliegender Bauten«